Installieren Sie in möglichst allen Räumen Ihrer Wohnimmobilie Rauchwarnmelder: zum Schutz von Personen und zum Schutz von Hab und Gut. Klassische Rauchwarnmelder werden vor allem in kleineren Immobilieneinheiten installiert. Kommt es im Zuge eines Wohnungsbrands zu Rauchentwicklung, lösen die Sensoren des Rauchwarnmelders ein akustisches Signal aus, damit die Personen, die sich in der Wohnung aufhalten, darauf aufmerksam gemacht werden und sich rasch in Sicherheit bringen können.
Für größere Gebäude oder für Bauherren, die ein erhöhtes Bedürfnis nach zusätzlichen Funktionen und mehr Sicherheit haben, übernehmen Rauchwarnmelder, die per Funk untereinander verbunden werden können, zusätzliche Aufgaben. So alarmieren sie sich bei einem Brand gegenseitig. Auf diese Weise kann das ausbrechende Feuer eher wahrgenommen, entsprechende Gegenmaßnahmen schneller eingeleitet werden. Außerdem sinkt die Gefahr, den Signallärm aufgrund zu großer Distanzen zum Brandherd zu überhören.
Rauchwarnmelder der Premiumklasse sind via WLAN-Anbindung netzwerkfähig und erlauben weitere Sicherheitsfunktionen. So werden nicht nur Personen innerhalb des Gebäudes gewarnt, sondern im Ernstfall auch automatisch Feuerwehr oder Notruf alarmiert, wenn die Rauchwarnmelder zusätzlich mit einer Brandmeldeanlage verbunden sind.
Mit dem Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Brandschutzverordnungen in Berlin und Brandenburg besteht ab 2020 bundesweit Pflicht, Rauchmelder in Wohnimmobilien zu installieren: in jedem Schlafzimmer sowie den daran angrenzenden Fluren. Immobilienbesitzer sollten daher, sofern noch nicht erfolgt, Rauchwarnmelder in den vorgeschriebenen Bereichen installieren. Dies sollte neben der Sicherheit für Personen auch aus versicherungstechnischen Gründen umgehend erfolgen.
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